Das Urteil!! 3 Stunden Verspätung Köln Barcelona Germanwings 4U526 6.2.2013 offizielle Landezeit

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27. Februar 2013 von Jule

Gehört zwar nicht ganz hier in diesen Blog, ist aber aktuell und gehört auf jeden Fall an die Öffentlichkeit:

Ausgleichszahlung von mindestens *) 250,00 € steht jedem Passagier dieses Fluges zu!

Ihr seid auch betroffen von dem sehr verspäteten Flug 4U526 Köln-Bonn / Barcelona vom 6.2.2013?

Lt. aktuellem EU-Recht und Urteil vom 26.2.2013 wurde zum dritten Mal die sog. Fluggastverordnung Nr. 261/2004/EG bekräftigt und damit die sogenannten „pauschalen“ Ausgleichszahlungen an Passagiere mit erheblichen Verspätungen (über 3 Stunden)  bestätigt.

DAS Urteil !!
urteil

Somit steht jedem Passagier dieses Fluges – neben den zwingenden „Betreuungsleistungen“ – die sogenannte Ausgleichszahlung in Höhe von mindestens 250,00 € pauschal (also OHNE Nachweis eines Belegs für etwaige Zusatzkosten wie Telefon, Hotel, Mietwagen, etc. ) zu.

ACHTUNG: Dieser Anspruch kann noch innerhalb 3 Jahre nach dem jeweiligen Flug durchgesetzt werden!!!

Hier die Ankunftsdaten des Flugs gemäß Auskunft Flughafen Barcelona:

FLIGHT GWI 526
ORIGIN: COLONIA
EXPECTED DATE: 06/02/2013
EXPECTED TIME: 18:50 LOCAL TIME
REAL DATE: 06/02/2013
REAL TIME: 21:55 LOCAL TIME
STATUS: OPERATED

Da die Gesellschaft weder den zwingenden Betreuungsleistungen nachgekommen ist (bei einer Verspätung ab 2 Stunden bereits Verpflegung, Getränke, freie Telefonate, etc.) und auch sämtliche Forderungen zunächst mit großer Beharrlichkeit regelrecht „abwimmelt“, lohnt sich der Weg zum Rechtsanwalt auf jeden Fall. Die Berechnung erfolgt in der Regel nach dem Gegenstandswert, das ist also überschaubar.

Anbei einige aktuelle Berichte:

Also nicht nachgeben, wenn die Gesellschaft auf ein ausstehendes Urteil ihrerseits verweist und argumentiert, dass sie leider keine Ausgleichszahlungen anbieten können. Auch das Angebot eines Reisegutscheins (dies wird spätestens nach Eurem zweiten Brief der Fall sein) kann man getrost ablehnen und auf die Zahlung bestehen.

Und wenn Ihr nicht genau wisst, wie ihr nun genau gegen die Fluggesellschaft vorgehen sollt, so geht einfach über das Kontaktformular. Ich stelle Euch gerne meinen Schriftverkehr zur Verfügung. Das ganze dauert zwar mitunter fast ein Jahr, aber dadurch sollte man sich nicht einschüchtern lassen.

Desto mehr Fluggäste dieses Flugs sich an die sogenannte „Betreuung“ erinnern, desto erfolgreicher sind alle Ansprüche auf Ausgleichszahlung und Betreuungsleistung.

Ich stelle ebenfalls alle recherchierten Urteile und Vorgehensweisen gerne zur Verfügung.

*) sollten durch den verzögerten Flug weitere Anschlussflüge verpasst worden sein und die endgültige Ankunftszeit erheblich größer sein, so beträgt die pauschale Asugleichszahlung bis zu 600,00 € pro Person!

4 Kommentare zu “Das Urteil!! 3 Stunden Verspätung Köln Barcelona Germanwings 4U526 6.2.2013 offizielle Landezeit

  1. Uwe Hubmann sagt:

    Wie ich das Urteil verstehe ist die Ankunftszeit, in diesem Fall FH Barcelona maßgebend.
    Iwe kommt man an die tatsächliche Ankunftszeit heran?

    • Jule sagt:

      Hallo Uwe
      Ja das scheint tatsächlich von großer Bedeutung zu sein, sollte man aber natürlich ganz offiziell bekommen können. Als kleine Rückendeckung habe ich lediglich einen Zettel der Germanwings vom Abflugtag, auf dem die verspätete Boardingzeit vermerkt ist. (Kann auch gerne ein Scan davon zusenden)
      Demnach begann das Boarding um 19:18 Uhr
      Demnach Abflug ca. 20:00 Uhr
      Demnach Ankunft ca. 22:00 Uhr
      Die Flugzeit kann man nun mal nicht viel verkürzen!

  2. oob sagt:

    Warum mussten im Urteil 1/6 der Kosten des Rechtsstreits vom Klaeger uebernommen werden? Hat man immer dieses Risiko? Was war der Grund dafuer und kann man das verhindern?

    • Jule sagt:

      Hallo oob

      Das ist ganz einfach:
      Wir hatten als Kläger 2 x 250,00 € die pauschale Ausgleichszahlung sowie zzgl. 2 x 50,00 € pauschal „entgangene Betreuungsleistungen“ eingeklagt.

      Also gesamt 600,00 €.

      Da wir diese „entgangenen Betreuungsleistungen“ aber – leider – nicht mehr oder nicht im Einzelnen nachweisen konnten (eigentlich waren sie ja sogar noch höher), wurden diese gestrichen!

      Und diesbezüglich wurden auch 1/6 der Kosten gestrichen.

      Dies betrifft aber lediglich die Gerichtskosten-Vorauszahlung sowie deinen eigenen Anwalt, solltest du nicht einen anderen Deal mit diesem vereinbart haben 😉

      Die Gerichtskosten-Vorauszahlung bei einer Klage in dieser Höhe betrifft ca.110,00 €. Hiervon gabs dann in unsererem Fall lediglich 5/6 zurück, also runde 92,00 €!

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